20. November 2009
Nicht alle Kinder haben in Deutschland die gleichen Rechte. Darauf weist der Deutsche Caritasverband (DCV) erneut aus Anlass des Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November hin.
Vor 20 Jahren wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes verabschiedet. In Deutschland ist es seit 1992 in Kraft, allerdings mit Einschränkungen: Die Ratifizierung der Konvention wurde von der Bundesregierung unter einen ausländerrechtlichen Vorbehalt gestellt. Dieser schränkt den Schutzgedanken der Konvention stark ein, in dem das Ausländerrecht Vorrang vor der UN-Kinderrechtskonvention erhält.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention ist Deutschland verpflichtet, jungen Menschen bis zum 18. Lebensjahr Schutz, Fürsorge, Beteiligung und Förderung zu gewährleisten.
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4. November 2008
Der Deutsche Caritasverband mahnt angesichts der Vorlage des Siebten Existenzminimumberichtes eine ernsthafte Auseinandersetzung um die Höhe des von der Bundesregierung zu definierenden Existenzminimums an.
„Die Verfügbarkeit des soziokulturellen Existenzminimums entscheidet über die Teilhabechancen von Erwachsenen und Kindern in unserer Gesellschaft“, macht Caritas-Präsident Peter Neher deutlich. Der Entwurf, der am 5. November im Kabinett beraten wird, erwecke den Eindruck, dass die Höhe des Existenzminimums klein gerechnet werden solle. So sei nicht nachvollziehbar, dass bei der Berechnung der Wohnkosten Regionen mit hohen Mieten nicht berücksichtigt worden seien. Auch die besonderen Bedarfe von Kindern fänden sich im Bericht nicht wieder.
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