Die Justiziabilität wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte

26. Juli 2009

Eine äusserst lesenswerte Studie von Jakob Schneider für das Deutsche Institut für Menschenrechte aus dem Jahr 2004. Heute aktueller denn je!

Diese Studie verfolgt das Ziel, die Justiziabilität der wsk-Rechte im Detail aufzuzeigen. Dies geschieht im Blick auf die einschlägigen Normen und Institutionen der Vereinten Nationen und des Europarats. Juristisch nicht vorgebildeten Leserinnen und Lesern dürfte die Lektüre des Textes nicht leicht fallen. Doch die Mühe lohnt sich, bildet die Studie doch eine solide juristische Grundlage dafür, WSK-Rechte als unverzichtbaren Bestandteil der universalen Menschenrechte zu begreifen und politisch mit Leben zu füllen.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte

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Das Ergebnis nahm schon der „Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ der Vereinten Nationen im August 2001 vorweg:

Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass Richter keine ausreichende Ausbildung im Bereich der Menschenrechte erhalten, insbesondere hinsichtlich der im Pakt gewährleisteten Rechte. Ein ähnlicher Mangel an Ausbildung im Bereich der Menschenrechte kann bei Staatsanwälten und anderen für die Umsetzung des Pakts zuständigen Akteuren festgestellt werden.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte

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Zwangsarbeit heute – Menschenhandel in Deutschland

14. Juli 2009

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Anfang Juni 2009 das auf drei Jahre angelegte Projekt „Zwangsarbeit heute: Betroffene von Menschenhandel stärken“ gestartet. Derzeit ist eine angemessene Entlohnung und Entschädigung der Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsarbeit nur schwer zu erreichen.

Dem Projekt liegt eine Studie „Menschenhandel in Deutschland. Die Menschenrechte der Betroffenen stärken“ zugrunde, die auch Empfehlungen an die Politik zum Umgang mit den Opfern von Zwangsarbeit und Menschenhandel enthält und vom Deutschen Institut für Menschenrechte erstellt wurde.

„Derzeit erhalten nur wenige Betroffene eine Entschädigung. Die Summen bleiben dabei in der Höhe häufig weit hinter dem zurück, was den Betroffenen zusteht“, erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Vorstellung der Studie. Die Menschenrechte verpflichteten den Staat, es jeder Person faktisch zu ermöglichen, ihre Rechte durchzusetzen. „In Deutschland werden Opfer von Menschenhandel vor allem als Zeugen gegen die Täterinnen und Täter gehört. Ihre eigenen Ansprüche geraten dabei häufig aus dem Blickfeld. Hier ist ein Perspektivwechsel erforderlich“, sagte der Menschenrechtsexperte weiter.

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Deutsches Institut für Menschenrechte kritisiert Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung gegen Rassismus

17. Januar 2009

Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert in einer Stellungnahme den „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“.

„Wir sehen grundlegende Schwächen in dem vorgelegten Plan“, erklärte Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa. Er enthalte keine angemessene Analyse von Rassismus und rassistischer Diskriminierung in Deutschland, zudem entwickle die Bundesregierung keine neuen, in die Zukunft gerichteten Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus. „Die Bundesregierung sollte die Erkenntnis umsetzen, dass sich die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus nicht in der Bekämpfung des Rechtsextremismus erschöpft, sondern auf die Gesellschaft insgesamt beziehen und auch Formen indirekter und strukturelle Diskriminierungen angehen muss“, so Follmar-Otto. Die wenigen geplanten Vorhaben des Aktionsplans seien allgemein und unverbindlich und bezögen sich auf die Evaluation bereits bestehender Programme und Institutionen.

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Menschenrechtsinstitut begrüßt Annahme des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt

11. Dezember 2008

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Annahme des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt durch die UN-Generalversammlung begrüßt. „Die historische Bedeutung dieser Entscheidung für den internationalen Menschenrechtsschutz kann kaum überbewertet werden“, sagte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Das Zusatzprotokoll sieht vor, dass Einzelpersonen nach Ausschöpfung nationaler rechtlicher Möglichkeiten den eigenen Staat vor einem internationalen Gremium zur Rechenschaft ziehen können. „Versäumt beispielsweise ein Staat bei einer Naturkatastrophe internationale Hilfe anzufordern oder wird eine Person in einem elementaren Lebensbereich wie etwa Bildung, Gesundheit, Trinkwasser oder Arbeit diskriminiert, können die betroffenen Personen eine Beschwerde an das UN-Gremium richten“, erklärte Valentin Aichele, Wissenschaftlicher Referent am Deutschen Institut für Menschenrechte.

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Menschenwürde: Der Grund der Menschenrechte

29. November 2008

In einer soeben erschienenen Studie zum Thema „Menschenwürde“ wendet sich Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, gegen die Vorstellung, der Begriff der Menschenwürde sei nur ein irrationales Tabu, das in einer aufgeklärten Rechtsordnung keinen Ort habe.

„60 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Grundgesetzes erweist sich eine Rückbesinnung auf die Bedeutung der Menschenwürde nicht nur aus historischen Gründen als sinnvoll“, erklärt Heiner Bielefeldt. Denn bei aller Zustimmung, die der Grundsatz der Menschenwürde weithin finde, zeige sich zugleich zunehmende Unsicherheit darüber, was denn unter der Würde des Menschen eigentlich zu verstehen sei.

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Deutsches Institut für Menschenrechte kritisiert EU-Pakt zu Einwanderung und Asyl

22. Oktober 2008

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat den EU-Pakt zu Einwanderung und Asyl kritisiert. Es sei zwar zu begrüßen, dass der EU-Pakt die Geltung der Menschen- und Flüchtlingsrechte bekräftige und den Grundsatz der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten festschreibe, allerdings müssten sich diese Grundsätze auch in der Praxis niederschlagen, erklärte Ruth Weinzierl, wissenschaftliche Referentin am Deutschen Institut für Menschenrechte.

Dies sei beispielsweise bei Grenzpatrouillen an den EU-Außengrenzen im Mittelmeer längst nicht immer der Fall. „Wir empfehlen daher, den Schengener Grenzkodex zu ändern“, so Weinzierl. Es müsse der Zugang zum Flüchtlingsschutz und zu effektivem Rechtsschutz garantiert werden.

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Menschenrechtsinstitut warnt vor Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit

12. September 2008

Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt davor, dass in der sicherheitspolitischen Debatte zentrale rechtsstaatliche Prinzipien aus dem Blick geraten können.

Ein verengtes Verständnis von Sicherheit habe beispielsweise zur Infragestellung des Folterverbots geführt, betonte Heiner Bielefeldt, Direktor des Instituts. „Die Erosion des Folterverbots hat längst schon die maßgebenden Kommentarwerke zum Grundgesetz erreicht und droht langfristig die Rechtskultur zu verändern“, so der Menschenrechtsexperte.

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Menschenrechtsinstitut spricht sich gegen die Verwendung des Begriffs „Rasse“ in Gesetzestexten aus

8. September 2008

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt den Parlamenten und Regierungen auf Bundes- und Landesebene, in Zukunft auf die Verwendung des Begriffs „Rasse“ zu verzichten. Dies soll bereits estehende Bemühungen im Kampf gegen Rassismus unterstützen. Die Empfehlung beinhaltet eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des deutschen Grundgesetzes.

Der Begriff „Rasse“ ist historisch extrem belastet und enthält rassistische Implikationen. Theorien und gedankliche Konstrukte, die Menschen in unterschiedliche „Rassen“ einteilen, waren und sind schon immer rassistisch. Sie schreiben Menschen pauschal bestimmte Eigenschaften zu und gipfeln in der Annahme höher- und minderwertiger „Rassen“. Dennoch wird bis heute in rechtlichen Bestimmungen, die eigentlich der Bekämpfung rassistischer Diskriminierung dienen, der Ausdruck „Rasse“ verwendet. In einigen anderen europäischen Ländern ist es bereits üblich, in Gesetzestexten von dem Begriff Abstand zu nehmen. In Deutschland ist dieser Schritt längst überfällig.

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Menschenrechtsinstitut begrüßt Empfehlungen des UN-Antirassismus-Ausschusses an Deutschland

21. August 2008

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Empfehlungen an die deutsche Politik, die der UN-Ausschuss für die Überwachung des Internationalen Abkommens zur Beseitigung aller Formen rassistischer Diskriminierung am 15. August 2008 vorgelegt hat.

Anfang August hatte der Ausschuss den von Deutschland vorgelegten Staatenbericht zur Umsetzung der Antirassismuskonvention mit deutschen Regierungsvertretern in Genf diskutiert.

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