DIE LINKE zur Erhöhung des Sozialhilferegelsatzes

23. Juli 2008

Debattenbeitrag von Wolfgang Joithe, sozialpolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE.Hamburg, zum Antrag der Linksfraktion: Erhöhung des Sozialhilferegelsatzes gemäß § 28 Absatz 2 SGB XII nach Gutachten rückwirkend zum 01.07.2008 (Drs. 19/630).

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren,

im § 1 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) Erstes Buch sind die Aufgaben unseres Sozialstaates festgeschrieben. Dort ist von der „Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit“ die Rede. Das Sozialrecht soll dazu beitragen:

- ein menschenwürdiges Leben zu sichern;

- die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu fördern;

- und besondere Belastungen des Lebens abzuwenden und auszugleichen.

Ein Anspruch, der die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte festschreibt, die jedem Menschen zustehen. Wohlgemerkt: Fest s c h r e i b t ! Wohlgemerkt: Auf dem P a p i e r!

In der Realität jedoch reichen 351 Euro pro Monat zu einem menschenwürdigen Leben weder hin noch her. Eine freie Entfaltung der Persönlichkeit bei staatlich verordneter Unterversorgung ist kaum möglich. Wer sein Abgeordnetenbüro in den so genannten „Brennpunkt-Vierteln“ hat, kann davon ein Lied singen. Dort geben sich die „Unterversorgten“ geradezu die Klinke in die Hand. Sie fragen nach Rat, beschweren sich, manche schämen sich gar ihrer Armut – und bei jedem gibt es am Monatsende zuviel „Monat“ und zuwenig Geld.

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