Der Bundesrat hat heute dem Bildungspaket und der Regelsatzerhöhung für Hartz IV-Empfänger nicht zugestimmt. Die Bundesregierung hat den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die nötigen Vorbereitungen zur Umsetzung des Bildungspaketes für Kinder aus einkommensschwachen Familien getroffen und ist startklar für die Umsetzung, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.
„Es besteht für uns kein Anlass, die Handbremse anzuziehen“, sagt Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der BA. „Die Aufgabe bleibt, auch wenn es jetzt zu einer zeitlichen Verschiebung kommt. Die Jobcenter sind darauf eingestellt, ein vernünftiges Angebot für die Bildung- und Teilhabeleistungen für Kinder bereitzuhalten wenn das Gesetz in Kraft tritt“, so Alt. „Die enge und vorübergehend noch offene Zeitschiene ist auch für uns nicht zufriedenstellend.“
Derzeit arbeiten die Jobcenter mit Hochdruck daran, mit Schulen, Vereinen und Kindertagesstätten Leistungsvereinbarungen abzuschließen, bei denen künftig die Gutscheine für die Lernförderung, Sportangebote oder das Mittagessen eingelöst werden können. Informationsmaterial, Anträge und Gutscheine sind gedruckt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult.
Ohne ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren ist die Umsetzung der Regelsatzerhöhung im Arbeitslosengeld II nicht möglich. „Wir haben von Anfang an deutlich gemacht, dass wir spätestens am 17. Dezember Klarheit, sprich eine gesetzliche Grundlage brauchen. Wir können nicht länger warten, da sonst die rechtzeitige Überweisung der Hartz-IV Leistungen für Januar gefährdet ist und das wäre keinesfalls zu rechtfertigen. Daher werde ich heute Abend die Überweisung der bisher gültigen Regelsätze veranlassen“, macht Alt deutlich. Aufgrund von Banklaufzeiten und den Feiertagen ist ein späterer Überweisungstermin nicht möglich. „Leistungsempfänger müssen sich jedoch keine Sorgen machen. Egal wann das Gesetz in Kraft tritt, zahlen wir automatisch rückwirkend zum Januar die Erhöhung nach.“







