Ralf Hagelstein

Nachdem das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung es zur Aufgabe gemacht hatte, zum 01.01.2011 die Regelsätze der Grundsicherungsleistungen neu zu berechnen, und Bundesarbeitsministerin von der Leyen nun ihr neues Konzept vorgestellt hat, geht es im Bundestag zu wie in einem Tollhaus.

SPD, Grüne und LINKE kündigen ob der Intransparenz des Verfahrens Verfassungsklagen an, die CSU findet es ungerecht, dass die Stütze nun stärker steigen soll als die Renten, und der Vizebundeskanzler Westerwelle ist strikt gegen eine deutliche Erhöhung, so wie sie die Sozialverbände längst ausgerechnet hatten.

Wieso eigentlich?

Aus der Regelsatzhöhe und den durchschnittlichen Wohnungsausgaben errechnet die Bundesregierung auch das “Steuerrechtliche Existenzminimum”, aus dem u.A. die Steuerfreibeträge und das Kindergeld abgeleitet werden. Steigt also der Regelsatz für die über 7,6 Millionen Leistungsbeziehenden, müsste auch der Steuerfreibetrag für die über 25 Millionen ArbeitnehmerInnen steigen.

Guido Westerwelle könnte auf diesem Weg endlich sein Wahlversprechen einhalten:

“Mehr Netto vom Brutto!”

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