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DIE LINKE Wilhelmsburg/Veddel erstattet Strafanzeige wegen Rechtsbeugung durch die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, des Bezirksamts Hamburg-Mitte sowie der Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (team.arbeit.hamburg).
Bisher ging DIE LINKE davon aus, dass die Ein-Euro-Jobs im Landschafts- und Gartenbau die rechtlichen Voraussetzungen des SGB II erfüllen. Dass dies nicht der Fall ist, zeigt die Antwort des Bezirksamtes Hamburg-Mitte vom 15.02.2010 auf eine Kleine Anfrage der Bezirksfraktion DIE LINKE (Drucksache 19/45/10).
Für die Genehmigung der Ein-Euro-Jobs ist die Behörde für Wirtschaft und Arbeit verantwortlich. Sie begründet die Genehmigung damit, dass diese Maßnahmen mit eigenem Personal und den zur Verfügung stehenden Unterhaltungsmitteln nicht durchgeführt werden könnten.







[...] und Arbeit, des Bezirksamts Hamburg-Mitte sowie der Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II DIE LINKE erstattet Anzeige wegen Ein-Euro-Jobs im Landschafts- und Gartenbau Hamburg Links auch hier: Hartz IV: Strafanzeige wegen Ein-Euro-Jobs Hartz IV 4, ALG II, Arbeitslosengeld 2 Hilfe [...]
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