Die privaten Vermögen in Deutschland sind höchst ungleich verteilt, und die Ungleichverteilung hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. In der Debatte hierüber blieben die Anwartschaften auf Renten und Pensionen allerdings bislang außen vor – es fehlten verlässliche Daten. Jetzt haben Wissenschaftler des DIW Berlin in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie erstmals errechnet, wie sich die Vermögensverteilung ändert, wenn man Pensionsansprüche und Rentenanwartschaften mit einbezieht. Das Ergebnis: Die individuellen Alterssicherungsvermögen dämpfen die Ungleichverteilung, das Ausmaß der Vermögenskonzentration bleibt aber weiterhin hoch.

„Die Konzentration der jetzt erstmals um Renten- und Pensionsanwartschaften erweiterten Vermögen bleibt aber sehr hoch und die dämpfende Wirkung des Alterssicherungsvermögens wird künftig wohl an Bedeutung verlieren,“ sagt Joachim Frick, zusammen mit Markus Grabka einer der beiden Autoren der DIW-Studie. „Gleich mehrere Faktoren schlagen hier zu Buche: Sinkende Versorgungsniveaus in Folge der Reformen der Alterssicherungssysteme, zunehmende, oft durch Arbeitslosigkeit bedingte Lücken im Erwerbsverlauf – mit dem Risiko zunehmender Altersarmut.“

Zwar legt der hohe Verbreitungsgrad von Rentenanwartschaften und von Beamtenpensionsansprüchen die Berücksichtigung dieser Komponenten im Rahmen einer umfassenden Vermögensanalyse nahe. Gleichwohl stellen aber erworbene Anwartschaften an Alterssicherungsleistungen, die bei Erreichen der Regelaltersgrenze gewährt werden, nur einen fiktiven Vermögenswert dar. Zudem ist eine einfache Addition mit dem Geld- und Sachvermögen problematisch, denn Geld- und Sachvermögen weist spezifische Funktionen auf, die von Rentenanwartschaften weitgehend nicht erfüllt werden. So können aus Rentenanwartschaften keine (weiteren) Einkommen erzielt werden, die Nutzungsfunktion wie bei Immobilien entfällt, und es gibt nur eine sehr begrenzte Vererbungsmöglichkeit in Form von Hinterbliebenenrenten. Die mit hohen Geldvermögen einhergehende Macht-, Sozialisations- und Prestigefunktion ist beim Alterssicherungsvermögen ebenfalls nicht relevant. Eine vorzeitige Liquidation der Anwartschaften, etwa zum Kauf einer Immobilie, sowie eine Beleihung sind ausgeschlossen. Es verbleibt also lediglich die Sicherungsfunktion. Aber auch diese Funktion ist beschränkt auf die individuelle Lebensphase nach dem Eintritt in den Ruhestand oder bei Erwerbsunfähigkeit und zur Absicherung von Hinterbliebenen.

Eine wichtige Einschränkung der vorliegenden Analyse besteht darin, dass allein die erworbenen Anwartschaften ausgewiesen werden, Beitragsverpflichtungen bleiben unberücksichtigt. Die Vermögenslage der Arbeiter und Angestellten würde sich unter Berücksichtigung der Zahlungsverpflichtungen deutlich ungünstiger darstellen und könnte sogar in einem negativen Vermögenssaldo bis in mittlere Altersgruppen resultieren. Gleichzeitig würde die privilegierte Stellung der Beamten aufgrund der Beitragsfreiheit noch deutlicher werden.

Kommentare
  1. [...] habe u. a. eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ergeben, dass sich die Spreizung der [...]

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