In Offenbach wird ein Pilotprojekt gestartet mit dem Ziel, ALG II – Bezieher weiter unter Druck zu setzen. Voraussetzung für einen Leistungsbezug ist eine verpflichtende Teilnahme an dem am 10.08.2009 beginnenden Projekt über zwei Monate, viermal die Woche für jeweils vier Stunden teilzunehmen. Die Anwesenheit ist Pflicht, sonst gibt es kein Geld.
In der bis zum 29.07.09 laufenden Ausschreibung verpflichten sich die Anbieter der Maßnahme nicht nur zur Meldung von unzureichender Mitwirkung und Schlechtleistung der Teilnehmer, sondern auch zu kontrollierenden Hausbesuchen.
Werner Schulten, Sprecher der BAG Hartz IV der Partei DIE LINKE erklärt hierzu:
„Nachdem die verfassungswidrige Observationsanweisung wieder zurückgenommen wurde, wird erneut ein Versuch unternommen, die Erwerbslosen für ihre Situation selbst verantwortlich zu machen. In der 50-seitigen Ausschreibung der Maßnahme geht es fast ausschließlich um Kontrollmeldungen und Informationsbeschaffung wie über das soziale Umfeld der Teilnehmer.
Letztere müssen zum Beispiel bei Krankheit bereits am ersten Fehltag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, sonst droht Leistungskürzung. Die privaten Anbieter sind durch Vertragskündigung und Androhung von Schadensersatzklagen bei fehlender Weitergabe von Informationen gehalten, ihrerseits Druck auf die Teilnehmer auszuüben. Angesichts der Tatsache, dass Voraussetzung für die Teilnahme eine über 18-monatige Erwerbslosigkeit ist, muss man sich die Frage stellen, warum eine solche ‚Förderung’ nicht bereits im ALG I – Bezug durchgeführt wurde. Die Maßnahme dient ausschließlich dem Zweck, Statistiken zu verfälschen und Betroffene zu stigmatisieren und zu entmündigen. Der menschenrechtswidrige Sanktionsparagraph 31 des SGB II muss sofort abgeschafft werden, sonst könnte der nächste Schritt die Wiedereinführung von Arbeitslagern sein.“
Mehr zum Thema:
DIE LINKE. Kreisverband Offenbach: Neue Wege der Schönfärberei
jungeWelt: »Hier geht es ums Sparen, nicht ums Fördern«
RSS - Posts





