Im Rahmen des Konjunkturpaktes II wurde die Einführung des sogenannten Schulstarterpaketes beschlossen. Um bei den Aufwendungen für die Schule entlastet zu werden, erhalten Familien mit geringem Einkommen im August jeden Jahres zusätzlich 100 Euro ausgezahlt, teilte die „Bundesagentur für Arbeit“ heute mit.
Anspruch auf das Schulstarterpaket haben Schülerinnen und Schüler, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Voraussetzung ist, dass sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung („Hartz IV“) haben. Die Auszahlung der zusätzlichen Leistung für die Schule erfolgt Ende Juli zusammen mit dem Arbeitslosengeld II für den Monat August.
Das Schulstarterpaket wird außerdem für Kinder gezahlt, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. In diesem Fall, erfolgt die Auszahlung über die Familienkassen zusammen mit dem Kinderzuschlag.
Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
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27. Juli 2009 um 08:17
[...] Infos zum Thema auch unter: http://hamburglinks.wordpress.com/2009/07/13/hartz-iv-ab-august-erstmalig-zusatzliche-leistungen-fur... [...]