600.000 HartzIV-Empfänger müssen wählen: Finanzieren sie aus ihrem monatlichen Regelsatz von 351 Euro Lebensmittel oder Medikamente – eine Bankrotterklärung des Sozialstaats!
Heute fand in Berlin ein Pressegespräch zu HartzIV und Kosten für nichtverschreibungspflichtige Medikamente, die HartzIV-Betroffene selbst bestreiten müssen, statt. Hierzu erklärt Prof. Dr. Peter Grottian:
Die Öffentlichkeit hat sich fast in zynischer Weise daran gewöhnt, dass 9 Millionen HartzIV- und Sozialhilfeempfänger, Ein-Euro-Jobber, „Aufstocker“ und Niedriglöhner, arme Rentner und Kinder, Wohnungslose, Migranten und verdeckt Arme nicht mehr zur Zielgruppe großkoalitionärer Politik gehören. Beim jüngsten zweiten Konjunkturprogramm zeigt die Bundesregierung ohne Mitgefühl für Bürgerinnen und Bürger ihr asoziales Gesicht: Selbst als potentiell nachfragebereite Konsumenten werden die Menschen, die fast oder ganz unten stehen, wie Müll behandelt.
Die Große Koalition will ihre Arbeits- und Lebensverhältnisse nicht verbessern. Die SPD hat das Versprechen von Müntefering und Scholz, zumindest die HartzIV-Regelsätze zu überprüfen, mehrfach gebrochen. Aber um eine Verbesserung geht es bei denjenigen unterhalb oder oberhalb der Armutsgrenze schon lange nicht mehr. Es geht um die dynamische Rutsche permanenter Verschlechterung, die man gönnerhaft mit Tafeln und Suppenküchen zu drapieren sucht. In Wahrheit haben HartzIV-Empfänger seit Bildung der Großen Koalition 12-14 Prozent reelle Einkommenseinbußen durch Nichtanhebung der Regelsätze, Mehrwertsteuererhöhung und die besondere Dynamik der Lebensmittel- und Energiepreise hinnehmen müssen.
Wenn aber 600.000 HartzIV-Empfänger gezwungen sind, oft wichtige Medikamente aus dem HartzIV-Regelsatz, in dem 40,22 Euro für die Gesundheitspflege vorgesehen sind, ganz oder teilweise selbst zu bezahlen, dann ist das existentielle Mark des Sozialstaats getroffen.
Immerhin geben nach einer Studie, die im Informationsdienst Soziale Indikatoren publiziert wurde, 20 Prozent der repräsentativ befragten HartzIV-Empfänger zu Protokoll, dass sie nichtverschreibungspflichtige Medikamente offenkundig nicht bezahlen können. Da geht es nicht um Hustensaft und Kräutertee, sondern offenkundig um in der Regel wichtige Medikamente. Sozial diskriminierte sollten zumindest Hören und Sehen können – aber Hörgeräte und Brillen gibt es in der Regel nicht.
Der Normalfall positiv ist: Der Arzt stellt seine Diagnose, verschreibt Medikamente und die Krankenkasse zahlt. Die hier aufgeworfene Problematik: Der Arzt verordnet ein nichtverschreibungspflichtiges Medikament und der HartzIV-Empfänger erwirbt es auf eigene Kosten.
Es gibt demnach eine asoziale Zuzahlungspflicht, die zu völlig verantwortungslosen Zuständen führen kann, wie die beiden Fälle belegen:
Der Fall Michael Lange:
Herr Lange leidet an einer seltenen starken Form von „Trockenem Auge“ (Sicca-Problematik). Diese Krankheit ist so gut wie nicht heilbar. Die Symptome sind Augenreizungen, gerötete Augen, Bindehautentzündungen, tränende Augen, Fremdkörpergefühl und eine Schädigung der Hornhaut. Zur Hauptbehandlung der Symptome verordneten verschiedene Augenärzte, die Herr Lange aufsuchte, Augentropfen, die allerdings nicht verschreibungspflichtig sind. Herrn Lange entstehen somit Kosten von über 100 Euro pro Monat für Medikamente, die er aus seinem HartzIV-Regelsatz bestreiten muss. In der Universitätsaugenklinik in Erlangen wurde die Notwendigkeit einer Dauerbehandlung und die regelmäßige Betreuung durch eine Siccasprechstunde festgestellt. Sowohl für Fahrtkosten als auch für eine Behandlung mit „Punctum Plugs“ (Tränenkanal-Stöpsel) weigern sich die ARGE-Hamburg und die Techniker Krankenkasse die Kosten zu übernehmen.
Der Fall Kerstin Koepke:
Frau Koepke lebt mit zwei Diagnosen chronischer Krankheiten: Multiple Sklerose und Zöliakie (Glutenunverträglichkeit). Um ihre Schmerzen und Spasmen, die mit der Multiplen Sklerose einhergehen, zu mildern, ist sie gezwungen, regelmäßig Krankengymnastik zu betreiben. Zudem hat sie darauf zu achten, sich linolsäurearm zu ernähren. Ihrer Zöliakie begegnet Frau Koepke mit einer strikt einzuhaltenden Diät, Diätfehler können zu Durchfällen und langfristig zu Schäden der Darmflora führen. Beide Krankheiten verstärken sich gegenseitig. Die ARGE ermittelt für jede chronische Krankheit einen medizinisch notwendigen Mehrbedarf, den der Betroffene ausgezahlt bekommt. Leidet man an zwei chronischen Krankheiten, wird nur der höher ermittelte Mehrbedarf ausgezahlt – es werden also nicht beide Mehrbedarfe addiert. Der somit an Frau Koepke ausgezahlte Betrag von 66,67 Euro deckt ihren tatsächlich anfallenden Mehrbedarf für ihre Diät nicht ab, sie muss jeden Monat ca. 100 Euro von ihrem Regelsatz zusätzlich aufwenden.
Wir können davon ausgehen, dass über die erwähnten 600 000 HartzIV-Empfänger hinaus dieses Problem auch bei Ein-Euro-Jobbern, „Aufstockern“ und Niedriglöhnern, armen Rentnern und Kindern, Wohnungslosen und Migranten vorhanden ist.
Als dringliche Schlussfolgerung ergibt sich, dass bei chronisch Kranken therapienotwendige nichtverschreibungspflichtige Medikamente von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Eine generelle Befreiung von der Zuzahlungspflicht bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist ohnehin sozialpolitisch angezeigt. Noch besser wäre eine sofortige Erhöhung der HartzIV-Regelsätze um 15 Prozent im noch zu beschließenden Konjunkturpaket II im Bundestag Mitte Februar. Und ungleich noch besser wäre die Anhebung der Regelsätze auf 500 Euro monatlich zum 1. Juli 2009. Da könnten Konsumankurbelung und soziale Gerechtigkeit Geschwister sein.
Gez. Prof. Dr. Peter Grottian
Freie Universität Berlin, Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften
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