DIE LINKE: Anfrage zur Pflege von Demenzkranken nach Schnellkurs

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Wolfgang Joithe-von Krosigk (DIE LINKE) vom 20.08.08
und Antwort des Senats

Betr.: Pflege von Demenzkranken nach Schnellkurs?

Nach der am 01. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflegereform ist für 25 demenziell erkrankte Heimbewohnerinnen und -bewohner eine zusätzliche Betreuungskraft vorgesehen, die aus Mitteln der gesetzlichen und privaten Pflegekassen getragen wird. Hierdurch soll eine Verbesserung der Betreuung demenziell erkrankter Menschen in Pflegeheimen erzielt werden.

Presseberichten ist zu entnehmen, dass das federführende Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam die Absicht verfolgen, rund 10.000 Stellen im Bereich „Pflegeassistenz“ mit Langzeiterwerbslosen zu besetzen, die eine vorbereitende Schulung im Umfang von 160 Stunden absolvieren sollen.

Diakonie, AWO und die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. kritisieren den Schulungsumfang als schwerwiegend unzureichend. So seien in der Vergangenheit entsprechende Schulungen mit einem Umfang von 900 Stunden durchgeführt worden. Auf die hoch komplexe Aufgabe der Betreuung Demenzkranker könnte innerhalb von 160 Stunden nicht seriös vorbereitet werden.

Für Hamburg befürchtet die Hamburgische Pflegegesellschaft (HPG) überdies eine Verschlechterung der Pflegestandards, nachdem die bestehende Pflegevereinbarung (mit einem Betreuungsschlüssel von einem Betreuer für acht Demenzkranke) durch die Sozialbehörde gekündigt worden ist und nun ein neuer Vertrag ausgehandelt werden soll.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Anfrage wird teilweise auf der Grundlage von Auskünften der team.arbeit.hamburg – Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (team.arbeit.hamburg) und der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Nord – wie folgt beantwortet:

1. Nach welchen Kriterien (zum Beispiel fachliche Qualifikation, Alter, Geschlecht, Neigung, …) beabsichtigt team.arbeit.hamburg ab dem 01. September 2008 Langzeiterwerbslose in den Bewerber/-innen-Pool für die Pflegeassistent/-innen-Stellen aufzunehmen?

Entsprechende Handlungsempfehlungen wurden von der Bundesagentur für Arbeit noch nicht herausgegeben.

2. In welchem fachlichen Zusammenhang stehen die zu besetzenden Stellen in der Betreuung Demenzkranker mit dem Berufsbild „Fachkraft – Pflegeassistenz“, das in der Regel eine dreijährige Ausbildung einschließt?

Ein Berufsbild „Fachkraft Pflegeassistenz“ existiert nicht. Das Berufsbild „Gesundheits- und Pflegeassistenz“ nach dem Hamburgischen Gesetz über die Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz setzt eine zweijährige Ausbildung voraus. Es zählt nicht zu den Fachkräften im Sinne des Heimgesetzes. Die zusätzlichen Betreuungskräfte nach § 87 b SGB XI sollen sich um Menschen mit Demenz, geistig behinderte Menschen und gerontopsychiatrisch veränderte Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen kümmern und sie zu Alltagsaktivitäten anregen. Die Mindestqualifikation für diese Betreuungskräfte wird in einer Richtlinie des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung geregelt, die dem Bundesministerium für Gesundheit zur Genehmigung vorliegt und noch nicht in Kraft ist.

3. Inwiefern wird bei der Vermittlung von Erwerbslosen – auch bei formal fachlicher Eignung – das Prinzip der Freiwilligkeit gewahrt und ist eine Vermittlung nicht geneigter Personen in diesen hoch sensiblen Tätigkeitsbereich ausgeschlossen ?

Die Grundsätze des Förderns und Forderns nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) gelten unverändert fort. Im Übrigen siehe Antwort zu 1., 7., 8. und 8.a).

4. Wie viele Stellen sind für die zusätzliche Betreuung Demenzkranker in Hamburg zu besetzen?

Die genaue Anzahl von Stellen ist noch nicht bekannt. Sie wird in den einzelnen Pflegeheimen ermittelt und ist abhängig davon, wie viele Heimbewohner die gesetzlichen Kriterien einer durch Demenz „erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz“ erfüllen. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass es in Hamburg über 200 zusätzliche Kräfte sein werden.

5. Wie werden diese Stellen entgolten (Bruttomonats- respektive Stundenlohn)?

Die Entlohnung ist zwischen den einzelnen Pflegeheimen als jeweiligem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern beziehungsweise zwischen den Tarifparteien zu vereinbaren.

6. Inwiefern erachtet der Senat eine vorbereitende Schulung im Umfang von 160 Stunden für ausreichend zur qualifizierten Durchführung der Betreuung Demenzkranker?

Siehe Antwort zu 2.

7. Welche Bildungsträger werden mit der Durchführung der Schulungen beauftragt?

8. Schließt an die Schulung ein obligatorisches Praktikum an?
a) Wenn „ja“: Wie lange dauert das Praktikum und wie wird es entgolten?

Siehe Antwort zu 1.

9. Inwiefern ist sichergestellt, dass die Fördermittel aus der Pflegeversicherung nicht Landesmittel aus dem Etat der Sozialbehörde ersetzen und eine Verschlechterung der seit 1999 in Hamburg geltenden Pflegestandards verhindert wird?

Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz hat die seit 1999 bestehende „Gemeinsame Vereinbarung über besondere stationäre Dementenbetreuung in Hamburg“ zum 31. Dezember 2008 mit dem Ziel gekündigt, dass durch die Neuverhandlung die Pflegebedürftigen möglichst bald von den neuen Versicherungsleistungen profitieren können. Sofern nachrangig im Einzelfall der Sozialhilfeträger für die Pflegebedürftigen die Kosten trägt, wird hierdurch auch dieser entlastet.

Die zusätzlichen Stellen werden zu einer deutlichen Verbesserung des Pflegestandards führen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.

DIE LINKE: Anfrage zur Pflege von Demenzkranken nach Schnellkurs

Eine Antwort zu “DIE LINKE: Anfrage zur Pflege von Demenzkranken nach Schnellkurs”

  1. DIE LINKE: Anfrage zur Pflege von Demenzkranken nach Schnellkurs (II) « Hamburg Links sagt:

    [...] einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 19/942) hatte ich den Senat im August dieses Jahres zur Durchführung der seinerzeit vom Bundesministerium [...]

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