DIE LINKE: Anfrage zur Schließung der Drogenhilfe-Einrichtung Subway

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus und Wolfgang Joithe-von Krosigk (DIE LINKE) vom 24.07.08
und Antwort des Senats

Betr.: Schließung der Drogenhilfe-Einrichtung Subway

Die Einrichtung Subway ist eine Anlaufstelle für täglich circa 80 drogenabhängige Menschen mit schwerwiegenden Folgeerkrankungen und psychischen Co-Erkrankungen.

Neben der Psychosozialen Betreuung (PSB) und sozialer Stabilisierung werden circa 60 Wohnungen vorgehalten, in denen schwerstvermittelbare wohnungslose Klienten leben.

Nach mehrfachen Kürzungen in den letzten Jahren steht die Drogenhilfe-Einrichtung Subway in der Neustädter Straße jetzt erneut vor der Schließung.

Im Jahr 2002 wurde eine angekündigte Schließung in letzter Sekunde durch einen Antrag der damaligen Regierungskoalition aus CDU, FDP und Partei rechtstaatliche Offensive verhindert.

In diesem Antrag, der in der 14. Sitzung der 17. Wahlperiode am 17.04.2002 einstimmig angenommen wurde heißt es: „Eine Schließung dieser Einrichtung liefe den Koalitionsvereinbarungen entgegen und wäre mit dem Risiko verbunden, dass die Betroffenen wieder in die offene Szene abgleiten würden.“ Und unter Punkt 1, die Bürgerschaft möge beschließen: „Die Einrichtung Subway e.V. wird im Haushaltsjahr 2002 mit 620.00 Euro aus dem Titel 8660.684.61 „Zuschüsse an Vereine u. dgl.“ entsprechend der Betreuung von 150 bis 170 PSB-Klienten gefördert.“ Drs 17/674

An der damals von allen Parteien festgestellten dringenden Notwendigkeit niedrigschwelliger Angebote, wie von Subway angeboten, insbesondere für schwer Drogenabhängige, psychisch Kranke und wohnungslose Menschen hat sich seit 2002 nichts geändert. Solche Anlaufstellen müssen in dieser Stadt dringend ausgebaut werden und dürfen nicht geschlossen werden.

Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat:

Der Suchthilfeträger Subway e.V. ist vom 1. Januar 2006 bis zum 30. Juni 2007 aus Zuwendungsmitteln für den Betrieb einer niedrigschwelligen Beratungsstelle für dro-genabhängige Männer und Frauen unterstützt worden. Vom 1. Juli 2007 bis zum 31. Dezember 2007 erhielt Subway e.V. Zuwendungsmittel für die Abwicklung der Einrichtung und Überleitung der Klientinnen und Klienten an andere Einrichtungen.

Vor dem Jahr 2006 erhielt Subway e.V. Zuwendungen für die psychosoziale Betreu-ung Substituierter. Für das Vorhalten von Wohnungen für wohnungslose Klientinnen und Klienten erhielt Subway keine öffentliche Förderung.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1) Ist es richtig, dass die Einrichtung Subway mit Beginn des Zuwendungszeitraumes 2002, die über die Vertragserfüllung hinaus betreuten Klienten nicht mehr abrechnen durfte? Es also zu einem Wegfall der Mehrbedarfsregelung für Subway kam?

a) Wenn ja, mit welcher Begründung?
b) Wenn ja, wurden auch in anderen Einrichtungen die Mehrbedarfsregelungen zurückgenommen?

Ab dem Haushaltsjahr 2002 wurden zur Umsetzung des von der Bürgerschaft beschlossenen Haushaltsplanes im Bereich Drogen und Sucht Mehrbedarfsregelungen bei allen Trägern nicht mehr getroffen. Dies wurde auch mit Subway e. V. vereinbart.

2) Ist es richtig, dass die Behörde, Fachabteilung Drogen und Sucht 2002 bei einem gerichtlichen Vergleich über eine Rückforderung in Höhe von 6.290,22 Euro für das Jahr 2000 auf 90 Prozent ihrer Forderungen verzichtete und 4/5 der Gerichtskosten tragen musste?

Der Vergleich über die Rückforderung in Höhe von 6.290,22 Euro wurde am 7. Juli 2004 rechtskräftig. Die Parteien einigten sich auf eine Rückforderung in Höhe von 20 Prozent.

Subway e.V. hatte ein Fünftel der Prozesskosten zu tragen.

3) Ist es richtig, dass am 10.09.2004 alle erforderlichen Unterlagen der Jahre 2001, 2002 und 2003 vom Träger Subway e.V. für eine außerordentliche Verwendungsnachweisprüfung in der Bewilligungsbehörde angefordert wurden?

Ja, es wurden die zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Unterlagen angefordert.

a) Wenn ja, ist es richtig, dass diese Prüfung mehr als vier Monate bis zum 17.05.2005 dauerte?

Nein. Subway e.V. wurden die Ergebnisse der Prüfungen zu den Zuwendungen 2001, 2002, 2003 mit Schreiben vom 20. Januar 2005 zugesendet, gleichzeitig wurde zu einem Schlussgespräch eingeladen. Nach der Anhörung sowie auf Grundlage nachgereichter Unterlagen erfolgten weitere Änderungen im Prüfbericht.

b) Wenn ja, ist es ebenfalls richtig, dass die Prüferin, zuvor Mitarbeiterin der Fachabteilung Drogen und Sucht war und somit, wenigstens in Teilen ihre eigenen Verwaltungsvorgänge überprüfte? Entspricht dies der üblichen Praxis?

Der Senat äußert sich grundsätzlich nicht zu behördeninternen Personalangelegenheiten. Abgesehen davon wird darauf hingewiesen, dass das Zuwendungsrecht (§§ 23 und 44 LHO) bei der Gewährung von Zuwendungen und für die Prüfung von Zuwendungen Grundlage allen Handelns ist.

4) Trifft es zu, dass sämtliche Zuwendungsverträge und -bescheide mit dem Träger Subway e.V. erst im laufenden Zuwendungszeitraum geschlossen oder erlassen wurden?

a) Wenn ja, treffen folgenden Daten zu
am 14.01.2000 für den Bewilligungszeitraum 2000/2001
am 24.05.2002 für den Bewilligungszeitraum 2002/2003
am 18.08.2004 für den Bewilligungszeitraum 2004
am 23.06.2005 für den Bewilligungszeitraum 2005 und
am 31.05.2006 für den Bewilligungszeitraum 2006

b) Wenn ja, wieso wurden die Verträge so spät geschlossen beziehungsweise die Bewilligungen so spät erlassen?

Ja. Wenn Zuwendungsbescheide aufgrund von Verzögerungen von Verfahren (zum Beispiel Vorliegen von Haushaltsbeschlüssen, Verhandlungen über den Zuwendungszweck) nicht rechtzeitig erteilt werden konnten, wurden Vorauszahlungsbescheide erlassen.

5) Ist es richtig, dass über die Jahre die Klientenzahlen in der Psychosolzialen Betreuung etwa gleichbleibend waren?

a) Treffen folgende Zahlen zu?
Jahr 2001: 271 Klienten in der PSB
Jahr 2006: 270 Klienten in der PSB

Zusätzlich im Jahr 2006: 180 Einmalberatungen und 123 Mehrfach-beratungen.

Darüber können keine Aussagen getroffen werden, denn Subway e.V. gehörte ab dem 1. Januar 2006 nicht mehr zu den Einrichtungen mit dem Schwerpunkt Psychosoziale Betreuung für Substituierte (PSB), sondern zu den suchtmittelübergreifenden, niedrigschwelligen Einrichtungen. In dieser Form der Einrichtung können alle Klientinnen und Klienten – unabhängig von einer Substitutionsbehandlung – beraten und betreut werden. PSB-Klientinnen und -Klienten wurden nicht mehr explizit ausgewiesen. Auf Grundlage der von Subway e.V. je Quartal vorgelegten Zahlen im Jahr 2001 kann auf 264 unterschiedliche Klientinnen und Klienten geschlossen werden.

6) Ist es richtig, dass im Jahr 2006 die Zuwendungsfinanzierung lediglich 394.492,18 Euro im Vergleich zu 664.528,88 Euro im Jahr 2001 betrug?

a) Wenn ja, mit welcher Begründung?

Die Zuwendungssumme für das Jahr 2001 betrug 648.024 Euro.

Grundlage für die Berechnung und Bewilligung der Zuwendungssumme in Höhe von 394.492,10 Euro für das Jahr 2006 war das von Subway e.V. Mitte 2005 eingereichte Konzept für den Betrieb einer suchtmittelübergreifenden, niedrigschwelligen Beratungsstelle sowie der Zuwendungsantrag von Subway e.V. Die Höhe der Zuwendungsmittel orientierte sich an dem Bedarf zur Erfüllung der veränderten Aufgabenstellung ab dem 1. Januar 2006.

7) Trifft es zu, dass die Zuwendungen für die Hamburger Suchthilfe von 2003 bis 2005 insgesamt um 2,1 Prozent gekürzt wurden (Jahr 2005 17.529.000,00 Euro im Vergleich zu 17.902.806,00 Euro im Jahr 2003), während die Zuwendungen für den Träger Subway e.V. im gleichen Zeitraum um 23,9 Prozent von 609.800,00 im Jahr 2003 auf 464.000,00 Euro im Jahr 2005 gekürzt wurden?

a) Wenn ja, mit welcher Begründung wurde beim Träger Subway e.V. so überproportional gekürzt?

Der Haushaltsansatz lag 2005 gegenüber 2003 um 1,7 Prozent niedriger (2003 Euro 17.902.806; 2005 Euro 17.599.000.)

Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt im Rahmen des jeweiligen von der Bürgerschaft beschlossenen Haushaltsplanes nach Maßgabe fachpolitischer Ziele, Schwerpunkte und Maßnahmen sowie unter konsequenter Anwendung des Zuwendungsrechts (vergleiche §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung sowie die entsprechenden Verwaltungsvorschriften).

Absenkungen, Erhöhungen oder Neugewährung von Zuwendungsmitteln bei Trägern – auch Subway e.V. – erfolgen danach nicht „proportional“, sondern im Rahmen haushalts- und fachpolitischer Erfordernisse.

Die Streichung sämtlicher Zuwendungen aus der Fachabteilung Drogen und Sucht für das Jahr 2008 wird mit den Unstimmigkeiten bei der Mittelverwendung durch den Träger begründet. Der Träger Subway e.V. bestreitet diese Vorwürfe und hat gegen diese Entscheidung sowie gegen verschiedene Rückforderungen der Vorjahre Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

8) Trifft es zu, dass die Bewilligungsbehörde im Mai 2007 ein vom Verwaltungsgericht angeregtes Mediationsverfahren abgelehnt hat?

a) Wenn ja, mit welcher Begründung?

Ja. Inhalte und Zielrichtung dieses Mediationsverfahrens wurden zu diesem Zeitpunkt nicht als zielführend angesehen.

9) Trifft es zu, dass der Rechtsanwalt des Trägers Subway e.V. seit dem 01.03.2007 der Fachabteilung Drogen und Sucht wiederholt die Hinzuziehung eines externen Wirtschaftsprüfers zu Prüfung der Rückforderungen vorgeschlagen hat?

a) Wenn ja, trifft es zu, dass dies am 04.07.2008 von der Behörde endgültig abgelehnt wurde?
b) Wenn ja, mit welcher Begründung?

Ja. Die Hinzuziehung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung der Rückforderungen war nicht weiterführend, da das Zuwendungsverfahren bereits durch die Behörde einer erweiterten Prüfung bezüglich der zweckentsprechenden und haushaltskonformen Verwendung der Zuwendungsmittel unterzogen worden war.

10) Wieso wurden die Entscheidungen der laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht abgewartet, bevor durch die Streichung sämtlicher Zuwendungsgelder der Träger Subway e.V. geschäftsunfähig gemacht wird?

Nach den Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 LHO, Ziffer 1.2., Satz 1 dürfen „Zuwendungen… nur solchen Empfängerinnen oder Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die bestimmungsgemäße Verwendung zu gewährleisten und nachzuweisen“.

Die Prüfungen der Verwendungsnachweise haben ergeben, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendungen nicht gewährleistet sind. Subway e.V. hat trotz mehrfacher Aufforderungen keine Unterlagen eingereicht, die dies entkräften konnten. Vor diesem Hintergrund wäre die weitere Gewährung und Auszahlung von Zuwendungsmitteln unzulässig gewesen.

Gerade bei schwer Drogenabhängigen und psychisch kranken Wohnungslosen ist der Erfolg der Hilfe in starkem Maße von dem Vertrauensverhältnis zu den Einrichtungen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abhängig. Die Klienten der Einrichtung Subway haben bei ihrem Besuch der Sitzung des Sozialausschusses am 15.07.2008 ein Schreiben übergeben, in dem sie dringend darum bitten, nicht auf andere Einrichtungen verteilt zu werden. Außerdem betonen sie die besondere Bedeutung der Einrichtung Subway für ihre individuelle Hilfe.

11) Wie soll verhindert werden, dass die bisher erfolgreich bestehenden Kontakte und verlässlichen Hilfestrukturen für die Klienten von Subway zerbrechen?

12) Wie sollen die bestehenden Mietverhältnisse der bisher über Subway angemieteten Wohnungen für Wohnungslose gesichert werden?

In Hamburg besteht grundsätzlich ein ausdifferenziertes bedarfgerechtes Hilfesystem für Suchtkranke, so dass für die von Subway e.V. betreuten Personen verlässliche Hilfestrukturen zur Verfügung stehen. Die zuständige Behörde führt Gespräche insbesondere mit dem Ziel, die Wohnungen für die betroffenen Klientinnen und Klienten zu erhalten und sie dabei zu unterstützen, Zugang zu entsprechenden Hilfeprojekten zu finden. Im Übrigen sieht der Senat angesichts der noch laufenden Gespräche von der Mitteilung weiterer Zwischenstände ab.

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