DIE LINKE: Anfrage zu Hartz IV und Schwangerschaftsabbrüchen

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus, Dora Heyenn und Wolfgang Joithe-von Krosigk (DIE LINKE) vom 01.07.08
und Antwort des Senats

Betr.: Hartz IV und Schwangerschaftsabbrüche

Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche minderjähriger Mädchen in Hamburg im vergangenen Jahr um 7,9 Prozent gestiegen. Im Jahr 2007 haben sich 150 minderjährige Hamburgerinnen für eine Abtreibung entschieden. Demnach liegt Hamburg im bundesweiten Vergleich hinter dem Saarland auf Platz zwei.

Insgesamt gab es in Hamburg im vergangenen Jahr 4,2 Prozent mehr Eingriffe als im Vorjahr. Bereits im Jahr 2006 war die Zahl der Eingriffe um 0,7 Prozent höher als im Vorjahr.

Durch die gestrichene Kostenübernahme von Verhütungsmitteln geraten ALG II-Empfängerinnen zunehmend finanziell in Bedrängnis. ALG II-Bezieher/-innen tun sich schwer, die zehn bis 20 Euro pro Monat für Verhütungsmittel aufzubringen. In dem Regelsatz für den Bereich der „Gesundheitspflege“ sind 13,17 Euro vorgesehen – egal, wie alt die Betroffenen sind, egal ob männlich oder weiblich. Eine Veränderung im Kontrazeptionsverhalten hin zu günstigeren und weniger sicheren Verhütungsmitteln ist mit Eintritt in den Bezug von ALG II zu verzeichnen.

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung sind von der Frau/dem Paar selbst aufzubringen. Für Frauen in einer finanziellen Notlage (Einkommen unter 966 Euro beziehungsweise 941 Euro im Osten) übernimmt – nach Antragstellung – das jeweilige Bundesland die anfallenden Kosten.

Wir fragen den Senat vor diesem Hintergrund:

Die Anzahl von Schwangerschaftsabbrüchen bei Minderjährigen in Hamburg kann nicht auf fehlende finanzielle Mittel bei Minderjährigen oder ihrer nach ALG II, SGB XII oder AsylbLG Leistungen beziehenden Eltern zurückgeführt werden. Minderjährige haben unverändert Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit diese ärztlich verordnet werden.
In der Regelleistung nach SGB II ist ein Betrag in Höhe von rund 14 Euro monatlich für Gesundheitspflege enthalten (unter anderem Kosten für Medikamente und Hilfsmittel).
Bei der Bewertung der Entwicklung von Schwangerschaftsabbrüchen bei Minderjährigen in Hamburg dürfen nicht nur die absoluten Zahlen herangezogen werden, sondern es müssen Zahlen mit Bezug zur Bevölkerung zugrunde gelegt werden.

Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen aus Hamburg

Quelle: Statistisches Bundesamt

Die Zahlen belegen sowohl absolut als auch anteilig keinen Anstieg, sondern schwankende Werte.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wie viele von den insgesamt 4011 Schwangerschaftsabbrüchen des vergangenen Jahres entfielen auf bedürftige Frauen gemäß dem Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen und auf wie viele Fälle traf dies jeweils in den Jahren 2004 bis 2006 zu?

In der nachfolgenden Übersicht ist die vollständige Vergleichbarkeit der Daten des Trägers der Sozialhilfe (TrSH) mit denen des Statistischen Bundesamts nicht gegeben, da der TrSH die Abrechnungsfälle/Schwangerschaftsabbrüche in die Jahresstatistik des Jahres einstellt, in dem die Rechnungsstellung erfolgt. Für die Bundesstatistik ist dagegen maßgebend der Tag, an dem der Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wurde.

Da die Krankenkassen gegenüber dem TrSH mit großer zeitlicher Verzögerung abrechnen, beinhalten die absoluten Zahlen für Schwangerschaftsabbrüche in den einzelnen Jahren erhebliche Anteile an Schwangerschaftsabbrüchen aus Vorjahren.

Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen aus Hamburg

2. Wie hoch war die Kostenerstattung, die Hamburg nach dem Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen an die gesetzlichen Krankenkassen erstattet hat in den Jahren 2004 bis 2007?

x) Ausgaben für alle in den betreffenden Jahren abgerechneten Fälle
xx) Die im Vergleich zu den Fallzahlen hohen Ausgaben im Jahr 2007 sind auf deutlich gestiegene Pro-Kopf-Ausgaben zurückzuführen.

3. Wie viele Frauen haben jeweils in den Jahren 2004 bis 2007 die Regelung des § 49 SGB XII in Anspruch genommen?

Daten über die Inanspruchnahme des § 49 SGB XII werden nicht erhoben.

4. Wie beurteilt der Senat, dass Schwangerschaftsabbrüche für ALG II-Bezieher/-innen bezahlt werden, Mittel zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft aber nicht und welche Lösungsansätze strebt der Senat an?

Siehe Vorbemerkung.

DIE LINKE: Anfrage zu Hartz IV und Schwangerschaftsabbrüchen

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