DIE LINKE: Anfrage zu Auswirkungen der Privatisierung der Deutsche Bahn AG auf den ÖPNV in Hamburg

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Joachim Bischoff (DIE LINKE) vom 11.06.08
und Antwort des Senats

Betr.: Auswirkungen der Privatisierung der Deutsche Bahn AG auf den ÖPNV in Hamburg

Bei der Antwort des Senats auf unsere große Anfrage – Drs. 19/249 – über die Auswirkungen der Bahn-Privatisierung sind einige Punkte offen geblieben.

Ich frage den Senat:

1. Der Senat stellt fest: Nicht von der Teilprivatisierung der DB AG betroffene Eigentümer von Zügen im Regionalverkehr sind:
• die Metronom Eisenbahngesellschaft mbH,
• die NOB Nord-Ostsee-Bahn GmbH.

Andererseits gibt es zu diesem Sachverhalt folgende Aussage zur NOB: „Die Lokomotiven und die Waggons mietet die NOB über einen so genannten Operating Lease für zunächst 10 Jahre über die AGV Interna-tional Leasing GmbH, einer 40-prozentigen Tochtergesellschaft der HSH Nordbank, die die Reisezugwagen und Lokomotiven bei Bombardier Transportation erworben hat.“

Ist diese Aussage zutreffend und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Teilprivatisierung der Bahn AG?

Dem Senat liegen keine Details von Finanzierung und Eigentumsregelungen bezüglich der Züge vor, die von Eisenbahnverkehrsunternehmen eingesetzt werden.

2. Der Senat erklärt: Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht abgeschätzt wer-den, ob die S-Bahn Hamburg GmbH einen Vorteil durch den Besitz der Fahrzeuge hat.

Ist es zutreffend, dass bisher nicht geklärt ist, ob der S-Bahn Hamburg GmbH nach der Teilprivatisierung der DB AG Vorteile aus dem Eigentum an den auch von Hamburg aus GVFG-Mitteln finanzierten Gleichstrom-zügen entstehen werden?

Ja. Im Übrigen siehe Drs. 19/249.

3. Ich gehe davon aus, dass sich eine Ausschreibung mit im Landesbesitz befindlichen Zügen bewährt hat. Bei welchen Ausschreibungen wurden nach Kenntnis des Senats auch ohne im Landesbesitz befindliche Fahrzeuge gute Ergebnisse erzielt?

Welche Erfahrungen hat man nach Kenntnis des Hamburger Senats insbesondere in Nordrhein-Westfalen, aber auch in anderen Bundesländern, bei der Vergabe von Leistungen ohne Ausschreibung gemacht, wenn die Züge sich im Besitz des Verkehrsunternehmens befanden?

Nach Einschätzung der zuständigen Behörde wurden bei Vergaben, bei denen keine im Landesbesitz befindlichen Fahrzeuge zum Einsatz kommen, für Hamburg regelhaft vorteilhafte Ergebnisse erzielt. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. Zudem liegen über Erfahrungen anderer Bundesländer bei der Vergabe von Leistungen ohne Ausschreibungen keine Erkenntnisse vor.

4. Welche Zahlungen (einschließlich der Kosten für die Nutzung von Trassen und Stationen) leistet die Freie und Hansestadt Hamburg an die DB AG für die Durchführung des S-Bahnverkehrs in Hamburg im Jahr 2008?

Hamburg leistet an die S-Bahn Hamburg GmbH als Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG für das Verkehrsangebot der S-Bahn im Jahr 2008 voraussichtlich rund 80,5 Millionen Euro.

5. Welche Zahlungen (einschließlich der Kosten für die Nutzung von Trassen und Stationen) leistet die Freie und Hansestadt Hamburg an die DB AG für die Durchführung des S-Bahnverkehrs in Hamburg pro Fahrplankilometer?

6. Welche Zahlungen (einschließlich der Kosten für die Nutzung von Trassen und Stationen) leistet die Freie und Hansestadt Hamburg an die DB AG für die Durchführung des S-Bahnverkehrs in Hamburg pro Sitzplatzkilometer?

7. Welche Zahlungen (einschließlich der Kosten für die Nutzung von Trassen und Stationen) leistet die Freie und Hansestadt Hamburg an das jeweilige Verkehrsunternehmen für die Durchführung des übrigen Bahnverkehrs (Eisenbahn ohne S-Bahn und U-Bahn) in Hamburg pro Fahrplankilometer (bitte differenziert nach Verkehrsunternehmen oder einzelnen Verkehrsleistungen, zumindest aber nach Eigentümern der Züge)?

8. Welche Zahlungen (einschließlich der Kosten für die Nutzung von Trassen und Stationen) leistet die Freie und Hansestadt Hamburg an das jeweilige Verkehrsunternehmen für die Durchführung des übrigen Bahnverkehrs (Eisenbahn ohne S-Bahn und U-Bahn) in Hamburg pro Sitzplatzkilometer (bitte differenziert nach Verkehrsunternehmen oder einzelnen Verkehrsleistungen, zumindest aber nach Eigentümern der Züge)?

Zu Sachverhalten, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse privater Unternehmen betreffen, gibt der Senat keine Auskunft.

9. Es gab Gespräche mit anderen Verkehrsunternehmen, die die Abgabe eines Angebots für Leistungen im Hamburger S-Bahn-Netz erwogen.

Gab es neben der Frage der Fahrzeuge weitere Gründe für den Verzicht dieser Interessenten an einem Bieterverfahren?

Dem Senat sind mögliche weitere Gründe nicht bekannt.

10. Ist dem Senat bekannt, welche Gründe für den Verzicht weiterer Bieter bei der Vergabe der Leistungen der Stuttgarter S-Bahn entscheidend waren?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

11. Wird im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung auch das Betriebswerk in Ohlsdorf privatisiert oder gilt dieses als Teil der Infrastruktur?

Das Betriebswerk Ohlsdorf wird von der S-Bahn Hamburg GmbH betrieben; es ist insoweit von dem beabsichtigten Verkauf von Anteilen betroffen.

12. Ist es möglich, dass die S-Bahn Hamburg GmbH im Zuge der Bahnreform zu 25 Prozent oder mehr privatisiert wird?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

13. Hat der Senat beim Vertrag mit der S-Bahn Hamburg GmbH einen Vergleich der Infrastrukturentgelte im Hamburger S-Bahn-Netz mit anderen Verkehrsnetzen vorgenommen und wenn ja, welche Erkenntnisse hat er dabei gewonnen?

14. Ist die folgende Einschätzung zutreffend: Die Kilometerkosten beim Trassenpreis betragen in München 1,59 Euro, in Hamburg 2,14 Euro. Dieser ohnehin große Unterschied wird noch gravierender, wenn man bedenkt, dass die Belegungsdichte des Hamburger S-Bahn-Netzes etwas doppelt so hoch ist wie die des Münchener S-Bahn-Netzes mit S-Bahn-Zügen. Gibt es für diese Differenz eine Erklärung des Hamburger Senats?

15. Ist die Einschätzung zutreffend, dass der Stationspreis für eine normale zweigleisige Station im Münchener S-Bahn-Netz 1,43 Euro beträgt, im Hamburger S-Bahn-Netz jedoch 2,99 Euro? Auch hier gilt das beschriebene Verhältnis einer etwa doppelt so häufigen Bedienung der Bahnhöfe wie in München. Wird dies alles in Rechnung gestellt, so würde bei einer Bezahlung für Strecken und Bahnhöfe der Hamburger S-Bahn in gleicher Höhe (auf die Jahreseinnahmen bezogen) wie in München eine Ersparnis von mehr als 30 Millionen Euro jährlich für die Freie und Hansestadt Hamburg möglich sein. Hat der Senat hierzu andere, dem entgegen laufende Erkenntnisse und wenn ja, wie sehen diese aus?

Die Infrastrukturentgelte werden von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst, die nur bedingt auf lokalen spezifischen Kosten basieren (bundesweite Mischkalkulationen zur Berücksichtigung topografischer Besonderheiten, Berücksichtigung geleisteter Zuschüsse von Bund und Ländern, Preisanreize zur gleichmäßigen Auslastung der Infrastruktur). Die Prüfung der Angemessenheit der Eisenbahninfrastrukturentgelte ist die gesetzlich festgelegte Aufgabe der Bundesnetzagentur, der alle notwendigen Informationen zur Verfügung stehen. Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

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