Hartz IV: Anhörung zu Regelsätzen des Arbeitslosengeldes II und der Sozialhilfe

Um die Anhebung der Regelsätze des Arbeitslosengeldes II (Alg II) und der Sozialhilfe geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 16. Juni, von 12.30 bis 13.30 Uhr. Dieser liegen drei Anträge von Oppositionsfraktionen zugrunde.

Die Linke fordert in ihrem Antrag (16/7040), den Eckregelsatz kurzfristig von jetzt 347 auf 435 Euro monatlich anzuheben. Die derzeitige Höhe der Regelleistungen reiche nicht aus, “um die notwendigen Bedarfe der Berechtigten zu decken”. Darüber hinaus sollten Schülern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres Leistungen in Höhe von 20 Prozent der für Schüler maßgeblichen Regelleistung zur Beschaffung von besonderen Lernmitteln – mit Ausnahme von Schulbüchern – gewährt werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält eine Anhebung der Regelsätze ebenfalls für geboten. In ihrem Antrag (16/7113) schreiben die Abgeordneten, dass die Regelsatzleistungen gegenwärtig “in ihrer Höhe nicht dauerhaft Existenzsichernd sind”. Sie verlangen deshalb, die Anpassung der Regelsätze künftig an den Lebenshaltungskostenindex zu koppeln. Ferner fordert die Fraktion, die Regelsätze für Kinder und Jugendliche auf eine neue Berechnungsgrundlage zu stellen. Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres betrage der Regelsatz 208 Euro, für Jugendliche ab 15 Jahren 278 Euro. Anstatt die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen alters- und bedarfsspezifisch zu erheben, würden die Regelsätze für Kinder pauschal aus dem Eckregelsatz eines erwachsenen, alleinstehenden Haushaltsvorstands abgeleitet. Aus Sicht der Grünen muss für die Ermittlung der neuen Berechnungsgrundlage eine unabhängige Kommission eingesetzt werden.

In einem weiteren Antrag (16/8761) verlangen die Grünen, die sozialen Regelleistungen für Kinder sofort an die laufende Preisentwicklung anzupassen. Zudem müssten armen Kindern Lernmittel, Mahlzeiten im Rahmen der Ganztagsbetreuung und die Teilnahme an kommunalen Sport- und Musikangeboten gewährt werden. Auch die Kosten für die Schülerbeförderung seien in begründeten Fällen vom Staat zu übernehmen, falls keine Erstattung durch das Bundesland vorgesehen sei, heißt es.

In der Anhörung, die im Sitzungssaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses stattfindet, sollen Vertreter der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Deutschen Vereins und weiterer Organisationen zu Wort kommen. Als Einzelsachverständige sind der Direktor Arbeitsmarktpolitik am Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn, Dr. Hilmar Schneider, die Riedstädter Sozialexpertin Dr. Irene Becker und der Bielefelder Sozialdezernent Tim Kähler geladen.

hib-Meldung 172/2008

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