Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Wolfgang Joithe-von Krosigk (DIE LINKE) vom 30.05.08
und Antwort des Senats
Betr.: Ist die Freie und Hansestadt Hamburg für die Realisierung der IGS 2013 auf „Ein-Euro-Jobber“ angewiesen?
Von April bis Oktober 2013 soll in Hamburg eine Internationale Gartenschau (IGS) auf der Elbinsel Wilhelmsburg ausgerichtet werden. Bauherr ist die Freie und Hansestadt Hamburg bei einem veranschlagten Investitionsvolumen von rund 78 Millionen Euro. Erwartet werden circa 2,5 Millionen Besucher/-innen aus aller Welt. „Während der Gartenschau wird Hamburg zum Mittelpunkt eines internationalen Netzwerks an Aktionen werden“, heißt es auf der Internetpräsenz der IGS Hamburg 2013 GmbH.
Inzwischen ist eine Vereinbarung zwischen der IGS Hamburg 2013 GmbH und dem Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hamburg e.V. geschlossen worden, die den Einsatz von maximal 30 Personen über Beschäftigungsträger regelt. Ausgeführt werden sollen von diesem Personenkreis Reinigungsarbeiten im Grünbereich, das Entfernen von Unrat, das Entfernen von Wildwuchs im Straßenbereich, das Abräumen von Kleingartenparzellen und andere Arbeiten. Von einer Initiierung von Beschäftigungseffekten ist die Rede.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der igs internationale gartenschau 2013 gmbh (igs 2013 gmbh) wie folgt:
1. Inwiefern sieht die Freie und Hansestadt Hamburg als Bauherr sich nicht in der Lage sicherzustellen, dass diese zur Vorbereitung und Durchführung der IGS 2013 notwendigen und nicht zusätzlichen Arbeiten von regulär beschäftigten Arbeitskräften durchgeführt werden?
2. Welche konkreten Beschäftigungseffekte sollen für die maximal 30 über Beschäftigungsträger eingesetzten sogenannten Ein-Euro-Jobber erzielt werden?
3. Weshalb werden die maximal 30 über Beschäftigungsträger eingesetzten Personen nicht von der Freie und Hansestadt Hamburg, der IGS 2013 GmbH oder einem Dritten im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses zur Ausführung der notwendigen und nicht zusätzlichen Arbeiten eingestellt ?
4. Welche(r) Beschäftigungsträger soll(en) in Vorbereitung und Durchführung der IGS 2013 ab wann, über welchen Zeitraum, bis wann und mit welchem Stellenanteil beteiligt sein?
5. Ist – über die Fallpauschalen hinaus – eine Förderung des/der beteiligten Beschäftigungsträger aus anderen Töpfen (wie etwa dem ESF oder dem für stadtpolitischen Nutzen) vorgesehen (wenn ja, in welchem Umfang)?
Mit dem Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hamburg e. V. wurde von der igs 2013 gmbh im Rahmen ihres Aufgabenfeldes zur Schaffung von Beschäftigung insbesondere in den Stadtteilen Wilhelmsburg und Veddel vereinbart, inwieweit der Einsatz von Beschäftigungsträgern möglich sein soll.
Die igs 2013 gmbh verfolgt dabei das Ziel, mit Beschäftigungsträgern zu kooperieren, die im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus Qualifizierungsmöglichkeiten insbesondere für Jugendliche anbieten, und damit für diesen Personenkreis die Möglichkeit zu schaffen, sich in einem Beruf zu qualifizieren und einen Einstieg in das Arbeitsfeld zu finden.
Notwendige und nicht zusätzliche Arbeiten werden im Rahmen von regulären Arbeitsverhältnissen durchgeführt. Beschäftigungsträger sind bislang nicht an die igs 2013 gmbh herangetreten; über weitere Förderungsmöglichkeiten können daher keine Aussagen getroffen werden.
6. Nimmt der Senat zur Kenntnis, dass der über Beschäftigungsträger eingesetzte Personenkreis typischerweise zu jenen weit über 200.000 Menschen in Hamburg zählt, die sich armutsbedingt die kostenpflichtigen Angebote auf der IGS, wie zum Beispiel die „leckere Gastronomie“, nicht werden leisten können ?
7. Inwiefern fürchtet der Senat einen Imageschaden für den Fall, dass der internationalen Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der IGS Hamburg 2013 bekannt werden sollte, dass für deren Vorbereitung und Durchführung Menschen, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, unter Sanktionsandrohung durch die Arbeits- und Sozialverwaltung dienstverpflichtet werden?
Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 5.






