Sozialhilferegelsatz: Erhöhung ist nicht nur notwendig, sondern auch möglich

Anders als bei dem ALG II, das Bundessache ist, liegt die Festlegung des Sozialhilferegelsatzes bei dem örtlichen Träger der Sozialhilfe. Einige Kommunen haben bereits Gebrauch von dieser Regelung gemacht und die Sätze regional erhöht. Die geplante Regelsatzanpassung zum 01.07.2008 könnte Anlass für weitere politische Vorstöße sein. Überdies eröffnen sich so Möglichkeiten, auch gegen den Willen der Bundesregierung, eine Erhöhung der unterversorgenden Leistungen nach dem SGB II evtl. rechtlich durch zu setzen.

von Thomas Meese

Mit der geplanten Erhöhung des Rentenwerts um 1,1 v.H. wird zum 01.07.2008 auch das ALG II erhöht. Gerundet würde sich der Regelsatz dann für allein stehende Haushaltsvorstände über 25 Jahren auf 351 Euro/Monat belaufen. Ein Blick auf die Verbraucherpreisentwicklung macht allerdings deutlich, dass diese geringe Erhöhung weit entfernt davon ist, einen vollen Inflationsausgleich für die betroffenen Rentner und Hartz-Vierer sicher zu stellen.

Faktisch bedeutet diese Anpassungs-Praxis, dass die ohnehin schon gegebene Unterversorgung durch Hartz IV-Regelsätze inflationsbedingt ständig vergrößert wird. Der Realwert des Regelsatzes sinkt stetig. Eine Anpassung ist deshalb – zur Gewährleistung der Grundversorgung und der sozio-kulturellen Teilhabe – dringend geboten. Allein verweigert sich die schwarz-rote Bundesregierung beharrlich diesem sozialpolitischen Gebot der Stunde Folge zu leisten.

Die Anpassung des Sozialhilferegelsatzes per Rechtsverordnung, die zum 01.07.2008 fällig wird, würde dem Hamburger Senat nach § 28 Abs. 2 SGB XII die Gelegenheit bieten, für die SozialhilfeempfängerInnen einen der tatsächlichen Bedarfs- und Preisentwicklung entsprechenden Regelsatz von deutlich mehr als 351 Euro/Monat zu beschließen. Die GAL könnte so ihr bislang eher rudimentäres soziales Profil schärfen.

Ich würde nun, wenn ich’s könnte, die Landesregierungen auffordern, unabhängige Gutachten über die fest zu setzende Höhe regionaler Regelsätze in Auftrag zu geben und die in diesen Gutachten ermittelte Höhe der Sozialhilferegelsätze rückwirkend zum 01.07.2008 per Rechtsverordnung zu beschließen. Und damit die Debatte zu diesem wichtigen Thema nicht nur in der Weltenferne der Plenarsäle stattfindet, würde ich die sozialen Bewegungen mit ins Boot holen und für eine entsprechende Öffentlichkeit sorgen.

(Der vollständige Artikel erschien am 29.05.08 bei www.forced-labour.de)

Eine Antwort zu “Sozialhilferegelsatz: Erhöhung ist nicht nur notwendig, sondern auch möglich”

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