Gericht hat entschieden
Im Herbst 2007 wurde in der Lidl-Filiale im Eidelstedter Weg der erste Hamburger Lidl-Betriebsrat gewählt. Diese Wahl hatte das Unternehmen Lidl vor dem Hamburger Arbeitsgericht angefochten.
Das Gericht bestätigte jetzt mit dem Beschluss vom 29.05.2008 die Wirksamkeit der Wahl.
„Wir, die Mitarbeiter der Filiale, und ver.di freuen uns über die richterliche Entscheidung, die mich in meinem Amt bestätigt“, so Tayeb Azzab, Lidl-Betriebsrat.
„Ein Betriebsrat kann großen Einfluss auf Entscheidungen des Arbeitgebers nehmen. Der Arbeitgeber hat deshalb ein Recht darauf, dass der Betriebsrat ohne erhebliche Verfahrensfehler gewählt wird“, sagt Rechtsanwalt Julian Richter, der den Lidl-Betriebsrat vertreten hat. „Erhebliche Fehler, die das Wahlergebnis beeinflussen konnten, haben die Richter bei der Wahl in Eimsbüttel aber nicht gefunden. Die Entscheidung schafft Klarheit, die der Betriebsrat bei seiner Arbeit gut gebrauchen kann.“
Der Lidl-Chef Klaus Gehrig hat in letzter Zeit mehrfach öffentlich betont, dass Lidl nichts dagegen hat, wenn sich die Beschäftigten einen Betriebsrat wählen möchten.
„Nach dieser Aussage gehen wir davon aus, dass Lidl den Richterspruch akzeptieren wird“, so die ver.di-Sekretärin Anja Keuchel.






